Thread Rating:
  • 15 Vote(s) - 3 Average
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
islamisches Hadith mit Buchstaben E anfangen
#1
Dini-1 
islamisches Hadith mit Buchstaben E anfangen

8.1 Ehebett
Abū Huraira (ra) berichtete, dass der Prophet (sas) sagte:
„Wenn eine Frau die Nacht mit der Absicht verbringt, das Bett ihres Mannes zu meiden, so werden die Engel sie solange verfluchen, bis sie von ihrem Plan absieht.“ (Bu)
Abū Huraira (ra) berichtete, dass der Prophet (sas) sagte:
„Wenn ein Mann seine Frau in sein Bett bittet, und sie es ablehnt, zu ihm zu gehen, so wird sie von den Engeln solange verflucht, bis sie am nächsten Mor-gen aufsteht.“ (Bu)
8.2 Ehebruch
Abdullāh (ra) berichtete,
dass ein Mann von den Ansār seine Frau des Ehebruchs bezichtigte, und der Prophet (sas) ließ beide den Eid leisten und trennte sie voneinander. (Bu)
Abū Huraira (ra) berichtete:
Ein Mann von (dem Stamm) Aslam kam zum Gesandten Allahs (sas) während er sich in der Moschee aufhielt, und rief ihm zu:“O Gesandter Allahs, der an-dere beging Unzucht!“, wobei er sich selbst meinte.
Der Prophet wandte sich von ihm ab, und der Mann begab sich zu der Seite, zu der der Prophet sich hinwandte, und sagte: „O Gesandter Allahs, der ande-re beging Unzucht!“
Der Prophet wandte sich abermals von ihm ab, und der Mann begab sich wie-der zu der Seite, zu der der Prophet sich hinwandte, und sagte ihm dasselbe nochmal. Der Prophet wandte sich von ihm ab, und der Mann begab sich zum vierten Mal zu der Seite, zu der der Prophet sich hinwandte.
Als er dann viermal die Zeugnisaussage gegen sich selbst geleistet hatte, ließ ihn der Prophet zu sich näher kommen und fragte ihn: „Bist du verrückt?“
Der Mann sagte: „Nein!“
Darauf sagte der Prophet (sas): „Nehmet ihn dann und steinigt ihn!“
154
Der Mann war verheiratet. (Bu)
Ibn Abbās (ra) berichtete:
„Hilāl ibn Umayya bezichtigte seine Frau des Ehebruchs. Er kam zum Prophe-ten (sas) und bezeugte es vor ihm.
Der Prophet (sas) sagte: „Wahrlich, Allah weiß wohl, dass einer von euch lügt! Gibt es unter euch einen Reumütigen?“
Da stand die Frau auf und gab ihr Zeugnis ab.“ (Bu)
Ibn Umar (ra) berichtete,
dass der Gesandte Allahs (sas) einen Mann, der seine Frau des Ehebruchs be-schuldigte, von dessen Frau trennte, nachdem er die beiden den Eid hatte leis-ten lassen. (Bu)
Sahl ibn Sa’d as-Sā’idī (ra) berichtete:
Uwaimer al-Adschlānī kam zu Āsim ibn Adi al-Ansārī und sagte zu ihm:
„Du Āsim, was hältst du davon, wenn ein Ehemann einen fremden Mann zu-sammen mit seiner Ehefrau findet. Soll er ihn dann umbringen, und ihr richtet ihn (den Ehemann) dann hin; oder wie soll er sich verhalten? Frage doch du Āsim für mich über diese Sache beim Gesandten Allahs (sas)!“
Als Āsim den Gesandten Allahs (sas) darüber fragte, sah er, dass der Gesandte Allahs (sas) mit einer solchen Frage unzufrieden war und diese für schlecht erklärte. Auf Grund dessen, was sich beim Gesandten Allahs (sas) ereignete, wurde Āsim sehr betrübt.
Als er zu seiner Familie zurückkehrte, kam Uwaimer zu ihm und sagte: „Was hat der Gesandte Allahs (sas) zu dir gesagt?“
Āsim sagte zu ihm: „Deine Sache hat mir keinen Segen gebracht. Der Gesand-te Allahs (sas) war mit einer solchen Frage unzufrieden und erklärte sie für schlecht.“
Uwaimer erwiderte: „Ich werde davon nicht ablassen, bis ich ihn darüber ge-fragt habe!“
Danach kam Uwaimer zum Gesandten Allahs (sas) während er mit den Leu-ten dasaß, und sagte: „O Gesandter Allahs, was hältst du davon, wenn ein Ehemann einen fremden Mann zusammen mit seiner Ehefrau findet. Soll er ihn dann umbringen, und ihr richtet ihn (den Ehemann) dann hin; oder wie soll er sich verhalten?“
155
Darauf sagte der Gesandte Allahs (sas): „Allah hat bereits über diese deine Angelegenheit und die Angelegenheit deiner Gefährtin eine Entscheidung of-fenbart. Geh dann nach Hause und bring deine Gefährtin mit.“
(Als er mit ihr dort erschien,) vollzogen sie den Li’ān, während ich mit den Leuten beim Gesandten Allahs (sas) saß. Als die beiden damit fertig waren, sagte Uwaimer: „Es hätte bedeuten müssen, dass ich über sie gelogen hätte, wenn ich sie weiterhin als Ehefrau zurückbehielte.“
Es geschah dann, dass er (Uwaimer) zuvor die dreifache Scheidung von ihr aussprach, ehe der Gesandte Allahs (sas) ihn dazu (zum Li’ān) aufgefordert hatte.
Ibn Schihāb (ra) sagte in diesem Zusammenhang: „Und demnach wurde mit den Leuten des Li’ān entsprechend verfahren.“50 (Bu)
8.3 Ehemann
Umm Habība (ra) berichtete, dass der Prophet (sas) sagte:
„Einer muslimischen Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, ist es nicht erlaubt, länger als drei Tage zu trauern, mit Ausnahme beim Tod ihres Mannes, um den sie vier Monate und zehn Tage trauern soll.“ (Bu)
Umm Atiyya (ra) berichtete:
„Uns (Frauen) war es (von dem Propheten) verboten, länger als drei Tage um jemanden zu trauern, es sei denn, es handelte sich um den verstorbenen Ehe-mann, um den die Trauer vier Monate und zehn Tage dauern soll. Ferner, dass wir während der Trauerzeit weder Kühl noch Parfüm benutzen, farbige Klei-dung tragen durften, außer weißer Kleidung, die durch Batik-Färbung grüne oder schwarze Flecken hatte. Uns wurde nur (im Trauerfall) erlaubt, bei der Körperreinigung nach Beendigung der Monatsregel, etwas Kampfer oder Weihrauch zu benutzen. Ferner wurde uns die Teilnahme an einem Trauerzug untersagt.“ (Bu)
Zainab bint Abī Salama (ra) berichtete:
Ich trat bei Umm Habība, Gattin des Propheten (sas) ein, und sie sagte: „Ich hörte den Gesandten Allahs (sas) sagen: „Es ist einer Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, nicht erlaubt, um einen Toten länger als drei Tage zu trauern, mit Ausnahme des eigenen Ehemannes, um den sie vier Monate und zehn Tage trauern soll.“
50 Vgl. Qur’ān, 24:7.
156
Ich trat dann bei Zainab bint Dschahsch ein, als ihr Bruder starb, und sah, dass sie sich Parfüm bringen ließ, etwas davon benutzte und sagte:
„Ich brauche mich nicht zu parfümieren; es geht nur darum, dass ich den Ge-sandten Allahs (sas) sagen hörte, als er auf dem Podest stand: „Es ist einer Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, nicht erlaubt, um einen Toten länger als drei Tage zu trauern, mit Ausnahme des eigenen Ehemannes, um den sie vier Monate und zehn Tage trauern soll.“ (Bu)
8.4 Eheschließung
Āischa (ra) berichtete:
„Die Eheschließung vor dem Islam in der Zeit der Unwissenheit (Dschāhiliyya) wurde auf viererlei Arten vollzogen:
Eine Art davon war, wie heute gewöhnlich mit der Eheschließung verfahren wird, in dem der Heiratskandidat bei einem anderen um die Hand seiner Schutzbefohlenen oder seiner Tochter bittet, alsdann die Brautgabe dafür leis-tet und sie anschließend heiratet.
Eine andere Art der Eheschließung bestand darin, dass ein Mann zu seiner ei-genen Ehefrau kam, wenn sie gerade von ihrer Regel rein geworden war, und sagte: „Schicke eine Nachricht zu dem Soundso, damit du von ihm geschwän-gert werden kannst.“ In diesem Fall hielt sich ihr Mann von ihr solange fern und berührte sie nicht, bis ihre Schwangerschaft von dem anderen Mann, der sie geschwängert hatte, offensichtlich und erkennbar wurde. Hier dann, nach-dem die Schwangerschaft feststand, unterhielt ihr Mann mit ihr wieder die ge-schlechtliche Beziehung, wenn er dies begehrte; denn dies ließ er nur zu, um Kinder zu haben. Diese Art von Eheschließung nannte man „Nikāhu-l-Istibdā‛ (Schwängerungsehe)“.
Die dritte Art wurde in der Weise vollzogen, dass sich eine Gruppe von weni-ger als zehn Männern zu einer Frau begab, um mit ihr den Geschlechtsverkehr zu vollziehen. Wenn sie davon schwanger wurde und später ein Kind zur Welt brachte, dann ließ sie nach der Entbindung einige Nächte verstreichen und schickte zu allen Männern eine Einladung. Hier dann durfte keiner von ihnen seine Erscheinung bei ihr verweigern. Wenn sie alle dann beisammen bei ihr eintrafen, sagte sie zu ihnen: „Ihr wisset noch, wie es mit euch war! Ich habe entbunden, und das Kind ist dein Sohn, du Soundso.“ Hier nannte sie dann den Namen des Mannes, der ihr am liebsten war. Diesem wurde das Kind für zugehörig erklärt, und der Mann konnte sich nicht gegen diese Maß-nahme wehren.
Bei der vierten Art der Eheschließung handelte es sich um eine größere Zahl von Menschen, die (zum Zwecke des Geschlechtsverkehrs) bei einer und der-selben Frau einzutreten pflegten, indem sie auch keinen von ihnen zurückwei-
157
sen durfte. Und diese (Frauen) waren die Prostituierten, die als Auszeichnung ihres Gewerbes Fahnen über ihren Türen hissten. Wer sich zu ihnen begeben wollte, der konnte dort eintreten. Wenn eine Frau dann von einem dieser Männer schwanger wurde und später entbunden hatte, sammelten die Männer (Geld) für sie und riefen einen Kenner, der die Abstammungsmerkmale bei ei-nem von ihnen feststellen konnte. Dann sprachen sie die Zugehörigkeit des Kindes zu demjenigen aus, den sie für den Vater hielten. Die Frau gab ihm dann das Kind, das als sein Sohn bekanntgegeben wurde, und er (der Mann) durfte diese Maßnahme nicht verweigern.
Aber als Muhammad (sas) mit der Wahrheit entsandt wurde, erklärte er alle diese Arten der Eheschließung aus der Dschāhiliyya für nichtig, mit Ausnahme der Eheschließung, die die Menschen bis heute noch kennen.“ (Bu)
8.5 Ehevertrag
Uqba ibn Āmir (ra) berichtete, dass der Gesandte Allahs (sas) sagte:
„Die Bedingungen, um deren Erfüllung ihr vorrangig Sorge tragen sollt, sind solche, unter denen euch die Schamteile (der Frauen durch Heirat) erlaubt worden sind.“ (Bu)
8.6 Ehre
Abū Abdullāh an-Nu’mān ibn Baschīr (ra) berichtete:
Ich hörte den Gesandten Allahs (sas) sagen: „Das Erlaubte ist offenkundig, und das Verbotene ist offenkundig, und zwischen den beiden gibt es zweifel-hafte Angelegenheiten, über die viele Menschen nicht Bescheid wissen. Wer sich nun vor den zweifelhaften Angelegenheiten hütet, macht sich damit frei, was seine Religion und Ehre betrifft.
Wer auf zweifelhafte Angelegenheiten hereinfällt, der gerät in das Verbotene, wie der Hirt, der seine Herde um den geschützten Bezirk herum weidet, im Begriff ist, darin zu weiden. Fürwahr, jeder Herrscher hat einen geschützten Bezirk, und Allahs geschützter Bezirk ist das Verwehrte.
Fürwahr, im Körper ist ein kleiner Fleischklumpen; und wenn er gesund ist, ist der gesamte Körper gesund, und wenn er schlecht ist, ist der gesamte Kör-per schlecht. Fürwahr, dies ist das Herz.“ (Bu, Mu)
8.7 Ehrlichkeit
Hakīm ibn Hizām (ra) berichtete, dass der Gesandte Allahs (sas) sagte:
„Der Käufer und der Verkäufer haben immer solange die freie Entscheidung, bis sie sich voneinander trennen.... Wenn sie miteinander wahrhaftig und ehr-
158
lich waren, so ist das zwischen ihnen abgewickelte Geschäft segensreich ge-worden; und wenn sie etwas verschwiegen oder gelogen hatten, so ist jegli-cher Segen von ihrem Geschäft abgeschnitten.“ (Bu)
Abū Sa’īd (ra) berichtete: Der Gesandte Allahs (sas) sagte:
„Der ehrliche und vertrauenswürdige Händler wird (am Tage der Auferste-hung) zusammen mit den Propheten, den Wahrhaften und den Märtyrern sein.“ (Ti)
8.8 Eid
Abū Wā’il (ra) sagte: Abdullāh ibn Mas’ūd (ra) berichtete uns, dass der Gesandte Al-lahs (sas) sagte:
„Wer einen festen Eid (Yāmīn sabr) leistet, um für sich ungerechterweise ein Stück aus dem Hab und Gut eines muslimischen Menschen abzuschneiden, der wird Allah (am Tage der Auferstehung) begegnen und vorfinden, dass Al-lah auf ihn zornig ist.“
Diese Aussage wurde von Allah durch folgende Offenbarung bestätigt:
„Wahrlich, diejenigen, welche ihren Bund mit Allah und ihre Eide um einen geringen Preis verkaufen, haben keinen Anteil am Jen-seits,... (3:77)“
Da trat As’at ibn Qais ein und fragte: „Was erzählt euch da Abū Abdurrahmān?“
Wir sagten: „Dies und jenes!“
Er sagte zu uns: „Diese Offenbarung ist meinetwegen wie folgt herabgesandt worden: Ich besaß seinerzeit einen Wasserbrunnen auf einem Grundstück, das einem meiner Vetter gehörte. (In einem Rechtstreit zwischen uns) sagte der Prophet (sas) zu mir: „Entweder erbringst du den Beweis, oder er leistet den Eid!“
Ich erwiderte: „Dann soll er den Eid leisten, o Gesandter Allahs!“
Der Prophet (sas) sagte darauf: „Wer einen Yāmīn sabr leistet, um für sich un-gerechterweise ein Stück aus dem Hab und Gut eines muslimischen Menschen abzuschneiden, und dabei schamlos handelt, der wird Allah (am Tage der Auferstehung) begegnen und vorfinden, dass Allah auf ihn zornig ist.“ (Bu)
8.9 Eifer im Ramadān
Āischa (ra) berichtete:
159
„Wenn die letzten Tage (vom Ramadān) begannen, pflegte der Prophet (sas) in der Nacht lange aufzubleiben, seine Familie (für das Gebet) zu wecken und sein Lendentuch engzuschnüren.“ (Bu, Mu)
8.10 Eifersucht
Āischa (ra) berichtete:
„Niemals war ich auf eine der Frauen des Gesandten Allahs (sas) so eifersüch-tig, wie ich auf Khadīdscha eifersüchtig war. Dies war deswegen, weil der Ge-sandte Allahs (sas) sie oft erwähnte und lobte; ferner, weil Allah dem Gesand-ten Allahs (sas) eingab, dass er ihr die frohe Botschaft von einer Wohnung im Paradies aus Brokat beibringen sollte, welche ihr gehört.“ (Bu)
Dschābir ibn Abdullāh (ra) berichtete, dass der Prophet (sas) sagte:
„Ich betrat das Paradies und sah dort einen Palast.
Ich fragte: „Wem gehört dieser?“
Dort wurde mir gesagt: „Dieser gehört Umar ibn al-Khattāb. Ich wollte eintre-ten, und das einzige, was mich davor abhielt war das, dass ich seine Eifersucht kenne!“
Umar ibn al-Khattāb sagte darauf: „O Gesandter Allahs, mögen mein Vater und meine Mutter für dich geopfert werden, o Prophet Allahs! Dir gegenüber soll ich eifersüchtig sein?““ (Bu)
8.11 Eigentumsrecht
Abdullāh ibn Umar (ra) berichtete, dass der Gesandte Allahs (sas) sagte:
„Keiner darf das Vieh eines anderen ohne dessen Erlaubnis melken. Hätte je-mand von euch es gern, dass in seinen Wohnbereich eingebrochen wird, seine Vorratskämmerchen zerstört werden und seine Nahrung verschwindet? Für die Leute machen die Euter des Viehs nichts anderes, als die Nahrung für sie zu speichern. Also dann darf keiner das Vieh eines anderen melken, es sei denn nur mit dessen Erlaubnis.“ (Bu)
8.12 Einbildung
Ibn Umar (ra) berichtete, dass der Prophet (sas) sagte:
„Während ein Mann sein Lendentuch voller Einbildung hinter sich her schleif-te, verschluckte ihn die Erde, und er wird in ihr hinunter sausen bis zum Tage der Auferstehung!“ (Bu)
160
8.13 Einwilligung zur Ehe
Āischa (ra) berichtete: Ich sagte:
„O Gesandter Allahs, eine Jungfrau ist doch schamhaft!“
Und er erwiderte: „Ihre Einwilligung ist ihr Schweigen“ (Bu)
Abū Huraira (ra) berichtete, dass der Prophet (sas) sagte:
„Eine Frau, deren Wiederverheiratung bevorsteht, darf nicht verheiratet wer-den, bis sie dies selbst zulässt. Dagegen darf eine Jungfrau erst verheiratet werden, wenn sie zuvor nach ihrer Einwilligung gefragt wurde.“
Einige Leute fragten: „O Gesandter Allahs, wie sieht dann ihre Einwilligung aus?“
Der Prophet sagte: „Indem sie schweigt!“ (Bu)
Hansā bint Khidām al-Ansāriyya (ra) berichtete,
dass sie als Thayyib von ihrem Vater wiederverheiratet wurde, und dass sie damit nicht einverstanden war. Sie begab sich deshalb zum Gesandten Allahs (sas) und er machte ihre Heirat rückgängig. (Bu)
8.14 Eltern
Abdullāh (ra) berichtete: Ich fragte den Propheten (sas):
„Welche Tat wird von Allah, Allmächtig und Erhaben ist Er, am meisten ge-liebt?“
Der Prophet sagte: „Die Verrichtung des Gebets zur richtigen Zeit!“
Ich fragte weiter: „Welche dann?“
Und er sagte: „Die gütige Behandlung der Eltern!“
Ich sagte: „Welche dann?“
Er sagte: „Der Dschihād auf dem Wege Allahs!“
Er sprach über diese, und wenn ich ihn noch mehr gefragt hätte, hätte er mir mehr davon erwähnt. (Bu)
Abdullāh ibn Amr (ra) berichtete:
Ein Mann sagte zum Propheten (sas): „Ich will den Dschihād unternehmen!“
Der Prophet fragte ihn: „Leben deine Eltern noch?“
Der Mann sagte: „Ja!“
161
Der Prophet sagte zu ihn: „Zu deren Wohl sollst du dann den Dschihād un-ternehmen!“ (Bu)
Abdullāh ibn Umar (ra) berichtete:
Ein Mann kam zum Propheten (sas) und bat ihn um Erlaubnis dafür, den Dschihād unternehmen zu dürfen.
Der Prophet fragte ihn: „Sind deine Eltern am Leben?“
Der Mann sagte: „Ja“ und der Prophet entgegnete: „Dann unternehme den Dschihād bei ihnen!“ (Bu)
Abū Amr asch-Schaibānī (ra) berichtete:
Der Bewohner dieses Hauses (und er zeigte dabei auf das Haus des Abdullāh) sagte: „Ich fragte den Propheten (sas): „Welche Tat ist von Allah die am meis-ten geliebt?“
Der Prophet sagte: „Das Gebet zur rechten Zeit.“
Ich fragte: „Und welche Tat danach?“
Der Prophet sagte: „Dann die Güte zu den Eltern!“
Ich fragte weiter: „Und welche Tat danach?“
Der Prophet sagte: „Der Kampf auf dem Weg Allahs.“
Diese wurden mir von ihm genannt, und wenn ich ihn darum gebeten hätte, mir noch mehr davon zu nennen, hätte er mir weitere genannt! (Bu)
8.15 Engel
Āischa (ra), Gattin des Propheten (sas), sagte: Ich sagte zum Propheten (sas):
„Hast du einen schwereren Tag erlebt, als den Tag der Schlacht von Uhud?“
Er sagte: „Ich habe von deinen Leuten viel Schweres erlebt, und was ich davon am schwersten erlebt habe, geschah am Tag von Aqaba, als ich mit meinem Anliegen an ibn Abd Yālail ibn Abd Kulāl herantrat, und er mir für das, was ich wollte, nicht entgegenkam. Ich ging dann ziellos fort und war sehr be-kümmert. Ich kam erst dann zu mir, als ich die Gegend von Qarn at-Ta’alib er-reicht hatte. Ich hob mein Haupt und sah, dass mir eine Wolke den Schatten spendete. Ich blickte und habe darin Dschibrīl gesehen. Er rief mir zu, indem er sagte: „Wahrlich, Allah hat die Worte deiner Leute gehört, welche sie an dich gerichtet und über dein Anliegen geantwortet haben. Er entsendet dir nun den Engel der Berge, damit du ihm den Befehl erteilst, wie du gegen diese Leute verfahren willst.“
162
Darauf rief der Engel der Berge mir zu, grüßte mich mit dem Friedensgruß (Salām) und sagte: „O Muhammad, befehle was du willst! Wenn du willst, las-se ich die zwei Berge über sie stürzen!“
Ich (der Prophet (sas)), sagte aber: „Nein! Vielmehr hoffe ich, dass Allah aus ihren Lenden solche entstehen lässt, die Allah allein dienen und Ihm nichts beigesellen.“ (Bu)
Abū Huraira (ra) berichtete, dass der Gesandte Allahs (sas) sagte:
„Die Engel bitten Allah um Vergebung für jeden von euch, solange er sich in seinem Gebetsplatz aufhält und seine rituelle Reinheit durch den Hadath nicht verloren hat, indem sie sagen:
„O Allah, vergib ihm, o Allah erbarme Dich seiner“.“ (Bu)
Abū Huraira (ra) berichtete, dass der Gesandte Allahs (sas) sagte:
„Wenn jemand das Gebet in der Gemeinschaft verrichtet, wird dies (an Lohn) für ihn 25-mal verdoppelt, als wenn er allein in seiner Wohnung oder in sei-nem Laden betet. Und dies geschieht dann, wenn er sich fürs Gebet wäscht und dies gründlich macht, dann hinausgeht, wobei ihn nichts anderes hinaus-bewegt als das Gebet, so wird kein Schritt von ihm gemacht, ohne dass ihm dafür (sein Lohn) um eine Rangstufe erhöht und eine Sünde erlassen wird. Während er sein Gebet verrichtet, bitten die Engel für ihn um Vergebung, so-lange er sich im Gebet befindet, indem sie sagen: „O Allah, vergib ihm; O Allah, erbarme Dich seiner!“ Und jeder von euch befindet sich im Gebet, solange er auf das Gebet (mit der Gemeinschaft) wartet.“ (Bu)
Abū Huraira (ra) berichtete, dass der Gesandte Allahs (sas) sagte:
„Wahrlich, es gab schon Menschen vor euch, zu denen gesprochen wurde. Wenn sich einer von diesen in meiner Umma befindet, dann ist es Umar.“
Sa’d fügte der Aussage von Abū Huraira hinzu, dass der Prophet (sas) sagte:
„Wahrlich, es gab schon vor euch Menschen unter den Kindern Israels, zu de-nen (von den Engeln) gesprochen wurde, ohne dass sie Propheten waren. Wenn sich einer von diesen in meiner Umma befindet, dann ist es Umar.“ (Bu)
Abū Huraira (ra) berichtete, dass der Prophet (sas) sagte:
Es beginnt kein Tag, den die Menschen am Morgen empfangen, ohne dass zwei Engel (auf die Erde) herabgesandt werden, und der eine von den beiden sagt: „O Allah unser Gott, vergelte dem Freigebigen Gutes.“
163
Und der andere sagt: „O Allah unser Gott, gib dem Geizigen Verderb (in seiner Ha-be).“ (Bu)
Abū Huraira (ra) berichtete, dass der Prophet (sas) sagte:
„Wahrlich, es gab unter den Völkern vor euch Menschen, die (von den En-geln) angesprochen wurden; und wahrlich, wenn es in dieser meiner Umma jemanden davon gibt, so ist dieser Umar ibn al-Khattāb.“ (Bu)
Anas (ra) berichtete, dass der Prophet (sas) sagte:
„Wenn der Diener (Allahs) in sein Grab gebettet worden ist, seine Gefährten die Beerdigung beendet haben und dabei sind, wegzugehen - so dass der Ver-storbene selbst ihre Schritte hört, kommen zu ihm zwei Engel, die ihn aufrecht setzen und befragen: „Was pflegtest du über diesen Mann Muhammad (sas) zu sagen?“
Er sagt dann: „Ich bezeuge, dass er der Diener Allahs und Sein Gesandter ist.“
Es wird zu ihm gesagt: „Schau hin zu deinem Sitz im Höllenfeuer! Allah hat dir stattdessen einen Sitz im Paradies gegeben!“
Der Prophet (sas) sagte weiter: „Er sieht dann alle beide! Was den Ungläubi-gen - oder den Heuchler - angeht, so beantwortet dieser die Frage so: „Ich weiß es nicht! Ich habe nur das gesagt, was die Menschen zu sagen pflegten!“
Es wird zu ihm gesagt: „Du weißt nichts und sprichst nichts!“
Dann wird ihm mit einem Eisenhammer ein Schlag zwischen seine beiden Oh-ren versetzt, der ihn so schreien lässt, dass alle in seiner näheren Umgebung, mit Ausnahme der beiden Erdbewohner51, ihn hören.“ (Bu)
Rifā’a ibn Rāfi az-Zarqī (ra) berichtete:
Wir beteten eines Tages hinter dem Propheten (sas) und als er sein Haupt nach der ersten Rak’a aufrichtete, sagte er: „sami‛a-llāhu liman hamidah (Allah hört den, der Ihn lobpreist).“
Ein Mann, der hinter ihm stand, sagte: „Rabbanā walaka-l-hamd, hamdan kathīran mubārakan fīh (o unser Herr, und Dir gebührt alles Lob, vielfaches, gutes und segenvolles Lob).“
Nach Beendigung des Gebets fragte der Prophet: „Wer hat gesprochen?“
Der Mann sagte: „Ich war es!“
51 D.h. mit Ausnahme der Menschen und der Dschinn.
164
Der Prophet sagte darauf: „Ich sah mehr als 30 Engel, die darum wetteiferten, wer von ihnen der erste sein soll, der diese Worte niederschreibt!“ (Bu)
8.16 Entblößen
Abdullāh ibn Mas’ūd (ra) berichtete, dass der Prophet (sas) sagte:
„Die Frau soll sich nicht vor einer anderen entblößen, damit diese sie nicht vor ihrem Ehemann in der Weise beschreibt, als ob er ihr zuschauen würde!“ (Bu)
8.17 Epidemie
Usāma ibn Zaid (ra) berichtete, dass der Gesandte Allahs (sas) sagte:
„Die Pest ist eine Strafe, mit der eine Schar unter den Kindern Israels, oder un-ter denjenigen vor euch, heimgesucht wurde. Wenn ihr Nachricht darüber er-haltet, dass diese auf einem Gebiet ausgebrochen ist, so begebt euch nicht dorthin; und wenn diese auf einem Gebiet ausbricht, auf dem ihr euch befin-det, so verlasset es nicht, um davon zu entfliehen.“ (Bu)
8.18 Epileptische Anfälle
Atā ibn Abī Rabāh (ra) berichtete: Ibn Abbās (ra) sagte zu mir:
„Soll ich dir nicht eine Frau zeigen, die zu den Bewohnern des Paradieses ge-hört?“
Ich sagte: „Doch!“
Er sagte: „Sie ist diese schwarze Frau! Sie kam zum Propheten (sas) und sagte: „Ich bekomme epileptische Anfälle und werde dabei entblößt, so bitte Allah für mich!“
Der Prophet sagte zu ihr: „Wenn du willst, bleibst du geduldig und das Para-dies wird dir (als Lohn dafür) zuteil sein. Und wenn du es dennoch willst, fle-he ich Allah für dich an, damit Er dich davon heilt.“
Die Frau sagte: „Ich harre (lieber) aus in Geduld. Nur ich werde dadurch ent-blößt, so bitte Allah für mich, dass ich dabei nicht entblößt werde.“
Darauf sprach der Prophet für sie ein Bittgebet.“
Ich habe Umm Zufar, diese große schwarze Frau, sich am Tuch der Kaaba an-lehnend, gesehen.“ (Bu)
8.19 Erben
Abū Huraira (ra) berichtete, dass der Prophet (sas) sagte:
165
„Wer (nach seinem Tod) Vermögen hinterlässt, so geht dieses an seine Erben. Wer aber Unterhaltsbedürftige hinterlässt, so übernehmen wir (Muslime) de-ren Versorgung.“52 (Bu)
8.20 Erbrechen
Abū Huraira (ra) berichtete, dass der Prophet (sas) sagte:
„Wenn jemand vom Erbrechen überwältigt wird, so ist er dafür weder zum Nachholen noch zu einer Sühne verpflichtet. Wer aber das Erbrechen absicht-lich (durch eigenen Finger oder sonstigen Gegenstand) hervorruft, der ist ver-pflichtet, das Fasten nachzuholen.“ (Dar, Hak, Hib)
Abū-d-Dardā (ra) berichtete,
dass der Gesandte Allahs (sas) erbrochen und anschließend die Gebetswa-schung vorgenommen hat. (Ti)
8.21 Erbschaft
Dschābir ibn Abdullāh (ra) berichtete:
„Ich war krank, und der Gesandte Allahs (sas) und Abū Bakr (ra) statteten mir einen Krankenbesuch ab. Sie kamen zu Fuß zu mir, als ich bewusstlos da lag. Der Gesandte Allahs (sas) wusch sich für das Gebet und goss das Wasser von ihm auf mich; da kam ich wieder zu Bewusstsein und sagte: „O Gesandter Al-lahs, wie soll ich mit meinem Vermögen verfahren? Wie soll ich darüber ent-scheiden?“
Er gab mir keine Antwort (und diese blieb solange aus), bis der Qur’ān-Vers (4:7 f.) über die Erbschaft offenbart wurde.“ (Bu)
Abdullāh (ra) berichtete, dass der Prophet (sas) sagte:
„Der eigenen Tochter gehört die Hälfte (des Nachlasses), und der Tochter des Sohnes gehört ein Sechstel davon. Was danach übrigbleibt gehört der Schwes-ter.“ (Bu)
Barā (ra) berichtete:
52 Aus diesem sind zwei Faktoren in der Gesetzgebung zu berücksichtigen: diese sind: keine Erhebung von Erbschaftssteuer und Verankerung der sozialen Versorgung der Bevölkerung.
166
„Der zuletzt offenbarte Qur’ān-Vers ist am Schluss der (4.) Sure an-Nisā, in der Allah sagt: „Sie fragen dich um Belehrung. Sprich: Allah belehrt euch über die seitliche Verwandtschaft... „ (Bu)
Ibn Abbās (ra) berichtete, dass der Prophet (sas) sagte:
„Sorgt dafür, dass die Erbschaftsanteile ihren Anspruchsberechtigten abgege-ben werden. Was danach übrigbleibt, gehört dem nächsten männlichen Ver-wandten.“ (Bu)
Usāma ibn Zaid (ra) berichtete, dass der Prophet (sas) sagte:
„Der Muslim beerbt nicht den Ungläubigen, und der Ungläubige (beerbt) nicht den Muslim!“53 (Bu)
8.22 Erdschätze
Abū Huraira (ra) berichtete, dass der Prophet (sas) sagte:
„Mir wurden die Schlüssel (für die Macht) des Wortes gegeben, und mir wur-de (von Allah) der Sieg durch den Schrecken des Feindes gewährleistet; und es geschah in der vergangenen Nacht während ich schlief, dass mir die Schlüssel aller Schätze der Erde gebracht und in meine Hand gelegt worden sind.“
Abū Huraira (ra) fügte hinzu:
„Der Gesandte Allahs (sas) ist dann dahingegangen, und ihr schöpft aus die-sen (Schätzen) aus!“ (Bu)
8.23 Erfüllung
Ibn Abbās (ra) berichtete:
Sa’d ibn Ubāda (ra) holte einen Rat bei dem Gesandten Allahs (sas) ein, indem er sagte: „Meine Mutter starb, bevor sie ihr Gelöbnis für ein Weihgeschenk (Nadhr) erfüllt zu haben!“
Der Prophet sagte zu ihm: „Erfülle es an ihrer Stelle!“ (Bu)
8.24 Erleichterung
Abū Huraira (ra) berichtete:
53 Dieses Verbot hat nur Gültigkeit auf dem Hoheitsgebiet des islamischen Staates. Für deutsche Mus-lime ist es ratsam, dass sie ihre erblichen Anteile ohne Belastungen annehmen.
167
Ein Wüstenaraber stand auf und urinierte in der Moschee. Als die Leute nach ihm griffen, sagte der Prophet (sas) zu ihnen:
„Lasset ihn, und gießt einen Eimer Wasser - oder etwas mehr - auf seinen Urin; denn eure Aufgabe besteht darin, es (den Menschen) leichter zu machen, nicht es (ihnen) zu erschweren!“ (Bu)
Abū Qatāda (ra) berichtete, dass der Prophet (sas) sagte:
„Wahrlich, ich stehe im Gebet mit der Absicht, dieses zu verlängern, dennoch kommt es vor, dass ich das Weinen eines Kindes höre und daraufhin mein Gebet kürzer fasse, um seiner Mutter jegliche Härte zu ersparen.“ (Bu)
Anas in Mālik (ra) sagte:
„Niemals habe ich hinter einem Imām gebetet und dies am leichtesten und vollkommensten empfunden, wie hinter dem Propheten (sas). Wann immer er das Weinen eines Kindes hörte, fasste er es kürzer, um die Mutter des Kindes nicht zu verwirren.“ (Bu)
8.25 Ermahnung
Ibn Mas’ūd (ra) berichtete:
„Der Prophet (sas) pflegte sorgfältig eine geeignete Zeit für seine Ermahnun-gen an uns zu wählen, damit wir uns nicht langweilten.“ (Bu)
8.26 Eröffnung des Gebets
Abdullāh ibn Umar (ra) sagte:
„Ich sah den Gesandten Allahs (sas) (bei der Verrichtung des Gebets): Wenn er zum Beten stand, erhob er seine beiden Hände, bis sie in der Höhe seiner bei-den Schultern waren; genauso tat er, wenn er vor der Verbeugung den Takbīr sprach, und er tat wiederum dasselbe, wenn er sein Haupt von der Verbeu-gung erhob und dabei sagte: „sami‛a-llāhu liman hamidah (Allah hört den, der Ihn lobpreist!)“.
Bei der Niederwerfung aber, hat er dies nicht gemacht.“ (Bu)
Anas (ra) berichtete,
dass sowohl der Prophet (sas) als auch Abū Bakr und Umar das Gebet mit „Alhamdulillāhi rabbi-l-ālamīn“ eröffnet haben. (Bu)
168
8.27 Erziehung
Abū Qatāda (ra) berichtete:
„Der Prophet (sas) trat zu uns (aus seiner Wohnung)54 heraus, während er Umāma, Tochter des Abū al-Ās, auf seiner Schulter trug. Als er während des Gebets eine Verbeugung vornahm, legte er sie nieder, und wenn er sich wie-der aufrichtete, trug er sie hinauf.“ (Bu)
8.28 Eselfleisch
Alī (ra) berichtete Ibn Abbās (ra),
dass zur Zeit der Schlacht von Khaibar, der Prophet (sas) die Zeitehe (Mut’a) und das Fleisch der zahmen Esel zum Verzehr verbot.“ (Bu)
Salama ibn al-Akwa (ra) berichtete,
dass die Muslime, am Abend der Eroberung von Khaibar, Feuer angezündet hatten.
Der Prophet (sas) fragte: „Wofür habt ihr das Feuer angezündet?“
Sie sagten: „(Es sind die Töpfe zur Zubereitung) für das Fleisch von zahmen Eseln.“
Der Prophet sagte: „Vergießt deren Inhalt und zerbrecht die Töpfe.“
Ein Mann unter den Leuten stand auf und sagte: „Oder vergießen wir den In-halt und waschen anschließend die Töpfe?“
Der Prophet (sas) sagte dann: „Oder das!“(Bu)
Dschābir ibn Abdullāh (ra) berichtete:
„Der Prophet (sas) verbot uns am Tage der Schlacht von Khaibar das Fleisch der (zahmen) Esel und erlaubte uns das Pferdefleisch.“ (Bu)
8.29 Eselsgeschrei
Abū Huraira (ra) berichtete, dass der Prophet (sas) sagte:
„Wenn ihr das Krähen der Hähne hört, so bittet Allah um Seine Huld; denn diese haben einen Engel wahrgenommen. Und wenn ihr das Eselsgeschrei hö-ret, so nehmet eure Zuflucht bei Allah vor dem Satan; denn er hat einen der Satane wahrgenommen.“ (Bu)
54 Die Wohnungstür öffnete sich seinerzeit in die Moschee.
169
8.30 Essen
Abū Huraira (ra) berichtete:
„Der Prophet (sas) hat niemals ein Essen bemängelt. Wenn er es mochte, aß er davon, anderenfalls ließ er es stehen.“ (Bu)
Ibn Umar (ra) berichtete, dass der Prophet (sas) sagte:
„Wenn einer von euch gerade beim Essen ist, der soll sich nicht beeilen, bis er sein Verlangen danach gestillt hat, selbst wenn mit der Verrichtung des Gebets begonnen wurde.“ (Bu)
8.31 Essgeschirr
Abdurrahmān ibn Abī Laila (ra) berichtete:
Wir befanden uns bei Hudhaifa, und als er um etwas zu trinken bat, brachte ihm ein Magier etwas zu trinken. Als dieser ihm das Trinkgefäß in seine Hand gab, bewarf er (Hudhaifa) ihn damit und sagte: „Hätte ich ihm dies nicht ein-mal oder zweimal verboten (, so hätte ich dies mit ihm nicht getan!).“
Denn ich habe den Propheten (sas) folgendes sagen hören: „Zieht keine Klei-dung an aus Seide und Seidenbrokat, und trinkt nicht aus Gefäßen aus Gold und Silber, und esset nicht aus Tellern, die aus diesen beiden hergestellt sind; denn diese sind für die anderen Leute im Diesseits, und für uns (Muslime) im Jenseits.“ (Bu)
Abū Tha’laba al-Khuschanī (ra) berichtete:
Ich sagte: „O Prophet Allahs, wir leben auf einem Gebiet, das zu den Leuten der Schrift gehört. Dürfen wir (Muslime) aus ihrem Geschirr essen? Und die-ses Gebiet ist zugleich ein Jagdgebiet, auf dem ich mit meinem Bogen und meinem nicht abgerichteten Hund, sowie mit meinem abgerichteten Hund, ja-ge. Was ist davon richtig für mich?“
Er sagte: „Was du im Hinblick auf die Leute der Schrift erwähnt hast, so ver-fahre so: Wenn ihr (Muslime) anderes Geschirr findet, so esset nicht aus ihrem Geschirr. Und wenn ihr nichts findet, so spült dieses aus und esset daraus. Was aber die Jagd angeht, ist es wie folgt: Was du mit deinem Bogen getroffen und dabei den Namen Allahs ausgesprochen hast, das darfst du essen. Was du mit deinem abgerichteten Hund gejagt und dabei den Namen Allahs aus-gesprochen hast, das darfst du essen. Was du aber mit deinem unabgerichte-ten Hund gejagt hast, das darfst du nur dann essen, wenn das gejagte Tier (noch am Leben ist,) und du es (rituell) schlachten kannst.“ (Bu)
170
8.32 Essgier
Abū Huraira (ra) berichtete:
„Es gab seinerzeit einen Mann, der gewöhnlich große Mengen aß. Später trat er zum Islam über und aß dagegen gewöhnlich wenig. Als ich dies dem Pro-pheten (sas) erzählte, sagte er: „Wahrlich, der Gläubige isst mit einem einzigen Magen, und der Ungläubige isst mit sieben Mägen.“ (Bu)
Ibn Umar (ra) berichtete, dass der Gesandte Allahs (sas) sagte:
„Der Gläubige isst mit einem einzigen Magen, und der Ungläubige - oder der Heuchler -... isst mit sieben Mägen.“ (Bu)
Nāfi (ra) berichtete:
Ibn Umar (ra) pflegte nicht zu speisen, bis ein Armer für ihn gesucht wurde, der mit ihm zusammen aß. Einmal ließ ich einen Mann eintreten, um mit ihm zu essen, und dieser Mann aß eine große Menge.
Da sagte Ibn Umar (ra) zu mir: Du Nāfi, lass diesen Mann nicht wieder zu mir kommen; denn ich hörte den Propheten (sas) sagen: „Der Gläubige isst mit ei-nem einzigen Magen, und der Ungläubige isst mit sieben Mägen.“ (Bu)
8.33 Ewigkeit
Abū Huraira (ra) berichtete, dass der Gesandte Allahs (sas) sagte:
Allah, Erhaben und Ruhmreich ist Er, sagte: „Der Sohn Adams begeht Mir ge-genüber eine üble Äußerung, indem er gegen die Ewigkeit flucht, und Ich bin Selbst die Ewigkeit. In Meiner Hand ist die Macht über alle Dinge, und Ich ru-fe den Wechsel zwischen Nacht und Tag hervor.“ (Bu)





Signing of RasitTunca
[Image: attachment.php?aid=107929]
Kar©glan Başağaçlı Raşit Tunca
Smileys-2
Reply


Forum Jump:


Users browsing this thread: 1 Guest(s)